Grundversorgung

 

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Bad Reichenhall KU für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den vorstehenden Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Bad Reichenhall KU für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.  

 

„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“

 

 

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Allgemeine Preise der Grundversorgung Stand 01.08.2023

Allgemeine Preise der Grundversorgung Stand 01.02.2023

Allgemeine Preise der Grundversorgung Stand 01.10.2022