Pressemitteilung:

 

Stadtwerke Bad Reichenhall senken Strom- und Erdgaspreise deutlich

 

Gute Nachrichten für alle Strom- und Gaskunden der Stadtwerke: Die Lage an den Beschaffungsmärkten hat sich seit dem Jahreswechsel entspannt. Die dadurch sinkenden Beschaffungskosten geben die Stadtwerke an ihre Kunden weiter und reduzieren die Strom- und Gaspreise zum 1. Juli bzw. 1. August 2023. Jeder Kunde erhält in den nächsten Wochen ein entsprechendes Informationsschreiben.

 

In der Stromversorgung sinken die verbrauchsabhängigen Arbeitspreise in allen Tarifen um brutto 8,1 Cent pro Kilowattstunde (netto 6,8 ct/kWh). Der Grundpreis bleibt unverändert. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 2.500 kWh bedeutet das eine Ersparnis von 202 Euro pro Jahr bzw. zum Beispiel im Tarif Mein SaalachStrom eine Preissenkung um rund 16 %.

 

Die Senkung erfolgt in den Sonderprodukten (ECO Plus, Mein SaalachStrom usw.) zum 1. Juli, in der Grundversorgung aufgrund rechtlicher Vorgaben erst zum 1. August 2023.

 

In der Erdgasversorgung sinken die verbrauchsabhängigen Arbeitspreise im Tarif Erdgas-ECO zum 1. Juli 2023 um brutto 3,1 Cent pro Kilowattstunde (netto 2,9 ct/kWh). Damit spart ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 13.500 kWh rund 420 Euro pro Jahr bzw. gut 20 %.

 

Diese Ersparnis wird in der Erdgasversorgung nur geringfügig durch die Anhebung der staatlich veranlassten Gasspeicherumlage um 0,086 ct/kWh netto reduziert, die von den Stadtwerken 1:1 weitergegeben werden muss. Dies sind netto rund 12 Euro Mehrbelastung pro Jahr. So verbleiben für einen Durchschnittshaushalt im Tarif Erdgas-ECO über 400 Euro Ersparnis pro Jahr.

 

In der Erdgas-Grundversorgung werden die Kunden in gleicher Höhe entlastet, allerdings kann die Senkung aufgrund rechtlicher Vorgaben erst ab 1. August 2023 erfolgen.

 

Stadtwerke-Vorstand Peter Fösel: „Das Vertrauen unserer Kunden ist unser wichtigstes Kapital. Daher haben wir in der Energiekrise der letzten eineinhalb Jahre alles getan, um Preiserhöhungen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Selbstverständlich geben wir nun sinkende Beschaffungskosten auch aktiv an unsere Kunden weiter.“

 

Für viele Kunden fallen die Preise durch die Preissenkungen wieder unter die Preisobergrenzen der sogenannten Preisbremsen, so dass die entsprechende Entlastung ab diesem Zeitpunkt entfällt. Der individuelle Entlastungsanspruch bis zum Zeitpunkt der Preissenkung wird selbstverständlich in der Jahresabrechnung berücksichtigt. Da die Entlastung durch die Preisbremsen nur für 80 % des anzusetzenden Jahresverbrauchs (in der Regel Jahresverbrauch 2021) gilt, profitieren die Kunden in jedem Fall unter dem Strich von den Preissenkungen.

 

Und gut zu wissen: Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Bad Reichenhall beliefert nach wie vor alle Privat- und Gewerbekunden ausschließlich mit zertifiziertem Ökostrom bzw. klimaneutralem Ökogas.