Versorgungssicherheit Gas

 

Ausrufung Alarmstufe gemäß Notfallplan Gas

 

Das Wichtigste hierzu:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sagt dazu: „Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. […] Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt.“

Die Alarmstufe ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Derzeit wird unter anderem intensiv daran gearbeitet, den Gasverbrauch in der Stromerzeugung zu reduzieren. Die Alarmstufe bedeutet noch nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht, der den Endkunden betrifft.

Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert – alle Kunden der Stadtwerke können weiter wie gewohnt versorgt werden.

Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur:

 

Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung

 

Ausrufung der Alarmstufe als Appell zur verstärkten Energieeinsparung

Mit der Ausrufung der Alarmstufe sendet die Bundesregierung das klare Signal an alle Energieverbraucher – Unternehmen wie Privatkunden –, den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren. Jede Kilowattstunde Gas, die wir im Sommer einsparen, trägt dazu bei, dass wir mehr Gas einspeichern und dadurch besser durch den Winter kommen können.

 

Unter www.ganz-einfach-energiesparen.de und www.energiewechsel.de haben sowohl der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) als auch die Bundesregierung Tipps zum Energiesparen bereitgestellt.

 

Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe für die Gaskunden?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich allein mit der Ausrufung der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium erst einmal nichts. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure - also insbesondere die Gasnetzbetreiber und die Gashändler - weiter in eigener Verantwortung um die Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung.

Die Versorgungssicherheit ist derzeit also weiterhin gewährleistet. Prognosen zur weiteren Entwicklung sind jedoch nur schwer möglich. In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt und haben bei der Gasversorgung Priorität.

 

 

Stand: 24. Juni 2022